Update 12.12.2025: Rundfunkrat sieht keine Verstöße
Am 9. September berät der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks u.a. über eine Programmbeschwerde bezüglich eines Artikels in der hessenschau. Die falsche Kernaussage des Artikels war nur plausibel begründbar, indem den Lesern wesentliche Informationen vorenthalten wurden.

